RissnachweisMindestbewehrung

Das Programm führt die Rissnachweise nach EN 1992-1-1 7.3.
Weiterhin kann die Wasserundurchlässigkeit und Dichtigkeit von Betonbauteilen nach der Wu Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" nachgewiesen werden.

7.3.2 Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite

Zur Begrenzung der Rissbreiten ist eine Mindestbewehrung in der Zugzone erforderlich.
Die Mindestbewehrung wird aus dem Gleichgewicht der Betonzugkraft unmittelbar vor der Rissbildung und der Zugkraft in der Bewehrung der Zugzone unter Berücksichtigung der Stahlspannung σs ermittelt. Die Stahlspannung σs ergibt sich zu:
(7.2)
Die erforderliche Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite wird nach Gleichung (7.1) ermittelt.
(7.1)

7.3.3 Begrenzung der Rissbreite ohne direkte Berechnung

Mit der vorhandenen Bewehrung wird nach 7.3.3 ein Höchstwert der Stababstände nach Tabelle 7.3N ermittelt.
Dabei erfolgt ein Querschnittsnachweis für die wirkliche Beanspruchung. Aus dieser Beanspruchung wird die Stahlspannung σs im Querschnitt ermittelt. Hierbei werden die Spannungs - Dehnungslinien der Norm für Beton und Stahl berücksichtigt.
Aus der berechneten Spannung σs und der geforderten Rissbreite wk ergibt sich direkt der maximale Stababstand nach Tabelle 7.3N.

7.3.4 Berechnung der Rissbreite

Die sich einstellende Rissbreite wird nach 7.8 berechnet:
(7.8)
Der Querschnittsnachweis mit der Ermittlung der Stahlspannung σs erfolgt analog zu der Berechnung nach 7.3.3.

WU-Richtlinie für "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton"

Der Nachweis analog der WU-Richtlinie kann über die Einhaltung einer Mindestdruckzonenhöhe erbracht werden.
Bei diesem Nachweis wird die Bewehrung iterativ soweit erhöht, bis die geforderte Druckzonenhöhe erreicht ist.

Bemessungssituation

Die Nachweise nach EN 1991-1-1 7.3 werden mit den Schnittgrößen aus der quasi-ständigen Situation geführt.
Die Nachweise nach der Wu-Richtlinie werden mit den charakteristischen Schnittgrößen geführt.
Allgemeines

Name

Ein eindeutiger Bezeichner für dieses Objekt. Dabei handelt es sich um den Namen, unter dem das Objekt identifiziert wird. Objekte von unterschiedlichem Typ dürfen identische Namen haben.

Material

Legt das Material fest.

Querschnit

Legt den Querschnitt fest.

Nachweise nach EN 7.3.

Die Nachweise können einzeln ein und ausgeschaltet werden.
Falls ein Nachweis nach 7.3.2. geführt wurde, so wird bei den Nachweisen nach 7.3.3 und 7.3.4 mindestens diese berechnete Mindestbewehrung berücksichtigt.

Θo und Θu

Die Bewehrungsdurchmesser oben und unten im Querschnitt.

Belastung My und Nx

Die maßgeblichen Schnittgrößen in der quasi-ständigen Bemessungssituation. Mit diesen Schnittgrößen werden die Nachweise nach 7.3. geführt.

Im Bauteil selbst hervorgerufener Zwang

Legt fest, ob die Zugspannungen im Bauteil infolge selbst hervorgerufenen Zwangs (z. B. Eigenspannungen infolge Abfließen der Hydratationswärme) oder infolge außerhalb des Bauteils hervorgerufenen Zwangs (z. B. Stützensenkung) entstehen.
Diese Eingabe hat Einfluss auf die die Größe des Beiwertes "k" zur Berücksichtigung von nichtlinear verteilten Betonzugspannungen und weiteren risskraftreduzierenden Einflüssen.

Zentrischer Zug oder Biegezug

Die Art des einwirkenden Zugs hat Einfluss auf die Ermittlung von hc,eff sowie des Beiwertes K1

Zeitpunkte für den Nachweis

Legt die beiden Zeitpunkte für die Berechnung fest.
So kann beispielsweise eine Berechnung zum Zeitpunkt t=5 und eine weitere zum Zeitpunkt t=28 durchgeführt werden.
Der Tag der Rissbildung hat Einfluss auf die Größe von fct,eff. Fct,eff wird nach dem Rundschreiben 242 (2014) vom Deutschen Beton- und Bautechnikverein folgendermaßen gesetzt.
Es können zwei Zeitpunkte ausgewählt werden. Die Berechnung wird für beide Zeitpunkte getrennt voneinander durchgeführt.
Zeitpunktfct,eff
0 ≤ Tage < 30.5 * fct,m
3 ≤ Tage < 50.65 * fct,m
5 ≤ Tage < 70.75 * fct,m
7 ≤ Tage < 280.85 * fct,m
28 ≤ Tagefct,m

zul. wk

Die vorgeschriebene Rissbreite.

Nachweis nach 7.3.2

Der Nachweis wird zu den beiden angegebenen Zeitpunkten durchgeführt.
Bei diesen beiden Berechnungen wird die eingegebene Belastung nicht berücksichtigt. Die Angabe der Zugart (Biegezwang und reiner Zug) wird wie eingegeben angesetzt.
Zusätzlich wird eine dritte Berechnung zum Zeitpunkt 2 inklusive der eingegeben Belastung durchgeführt. Die Zugart ergibt sich in diesem Fall aus der Belastung.

Nachweis nach 7.3.3

Der Nachweis wird zu den beiden angegebenen Zeitpunkten inklusive der vorgegebene Belastung durchgeführt. Die Zugart ergibt sich in diesem Fall aus der Belastung.
Falls eine Berechnung nach 7.3.2. angefordert war, so wird mindestens die hierbei ermittelte Mindestbewehrung angesetzt.

Nachweis nach 7.3.4

Der Nachweis wird zu den beiden angegebenen Zeitpunkten inklusive der vorgegebene Belastung durchgeführt. Die Zugart ergibt sich in diesem Fall aus der Belastung.
Falls eine Berechnung nach 7.3.2. angefordert war, so wird mindestens die hierbei ermittelte Mindestbewehrung angesetzt.

Nachweis nach WU-Richtlinie

minX

Die minimal geforderte Druckzonenhöhe.

Belastung My und Nx

Die maßgeblichen Schnittgrößen in der charakteristischen Bemessungssituation. Mit diesen Schnittgrößen werden die WU-Nachweise geführt.

Bewehrung

Aso, Asu

obere und untere Bewehrung

Asog, Asug

obere und untere Grundbewehrung

dog, dug

Achsabstände der Grundbewehrung. Die Achsabstände der "normalen" Bewehrung werden beim Querschhnitt festgelegt.