Rissbreitenbeschränkung nach DIN 4227

Nachweise zur Rissbreitenbeschränkung werden sowohl am oberen als auch am unteren Trägerrand für alle Belastungszeiträume geführt.
Die Nachweise werden für Spannungen aus äußeren Lasten unter Gebrauchslast geführt.
Die Einwirkungen aus Vorspannung, Kriechen und Schwinden werden je nach ungünstiger Wirkung abgemindert oder erhöht.
Außerdem werden wieder ungünstig wirkend ein Zusatzmoment oder ein Mindestmoment in Rechnung gestellt.
Der Nachweis der Rissbreitenbeschränkung ist erbracht, wenn in einem zu erwartenden Zugkeil an Ober- und/oder Unterseite des Trägers die Durchmesser der vorhandenen Bewehrung kleiner einem über den Bewehrungsgrad zu berechnenden maximalen Durchmesser sind.
In den Nachweis werden sowohl vorgespannte als auch schlaffe Bewehrungen einbezogen.