Gebrauchstauglichkeit nach DIN 1045-1 Mindestbewehrung

Die Mindestbewehrung für die Begrenzung der Rissbreite wird vereinfacht nach Gl. (127) berechnet.
Bei der Ermittlung der Mindestbewehrung darf auf Anforderung die Spannbewehrung berücksichtigt werden.
Die Nachweise können für seltene, häufige und quasi-ständige Einwirkungskombinationen abgefragt werden. Die Streuungen der Vorspannungen werden berücksichtigt.