Flachsturzbemessungen

werden nach der Richtlinie für die Bemessung und Ausführung von Flachstürzen bemessen und nachgewiesen.
Die maximal vorhandenen Momente für die Biegebemessung und Querkräfte für die Schubnachweise werden im Zusammenhang mit den Sturzauflagernachweisen aus den Belastungen ermittelt.
Die Biegebemessung erfolgt nach DIN 1045. Bei unmittelbar auf den Stürzen aufliegenden Decken wird die Festigkeit des Aufbetons in Rechnung gestellt, sonst die Festigkeit des Mauerwerks.
Als Sturzbreite b0 wird bei unmittelbar aufliegenden Decken die Deckenauflagerlänge angesehen, sonst die Wanddicke.
Die Sturzhöhe d0 wird zwischen Unterkante Sturz und Oberkante Decke angenommen.
Die Schubtragfähigkeit wird über den Vergleich der maximal vorhandenen Querkraft mit der zulässigen Querkraft nachgewiesen.
Die zulässige Querkraft wird in Abhängigkeit vom Material - Mauerwerk oder Aufbeton - der Druckzone ermittelt.