Aussteifung und Knicklängen

Die Aussteifung der nachzuweisenden Wand erfolgt durch Decken und Querwände.
Die Halterung kann freistehend, zwei-, drei- oder vierseitig sein und wird vom Programm für jede Teilwand festgestellt.
Dabei wird vorausgesetzt, dass die eingegebenen Querwände auch zur Aussteifung nach DIN 1053-1, Pkt. 6.7.1 bzw. nach DIN 1053-100, Pkt. 8.7.1 geeignet sind.
Decken und Ringbalken werden vom Programm als unverschiebliche Halterung angesehen.
Bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens werden die Knicklängen nach DIN 1053-1, Pkt. 6.7.2 bzw. nach DIN 1053-100, Pkt. 8.7.2 bestimmt.
Bei Anwendung des genaueren Verfahrens nach DIN 1053-1 werden die Knicklängen zunächst nach Pkt. 7.7.2 bestimmt und gegebenenfalls pro Einwirkungskombination reduziert. Die Sicherheitsfaktoren für Wände bzw. kurze Wände werden bereitgestellt.
Bei Anwendung des genaueren Verfahrens nach DIN 1053-100 werden die Knicklängen zunächst nach Pkt. 8.7.2 bestimmt und gegebenenfalls pro Einwirkungskombination nach Tabelle 9 reduziert.