Ein aktuelles Anwenderproblem beim Kippnachweis veranlaßt uns zu folgenden
Aussagen:
Nach DIN 1054, Pkt. 7.5.1(1) kann auf nichtbindigen und bindigen Böden ein
Kippnachweis nicht geführt werden. Stattdessen darf nach (3) über den Sohldruck
mit den charakteristischen Werten nachgewiesen werden.
Ein echtes Umkippen kann doch höchstens auf Felsuntergrund eintreten !
Auf nichtbindigen und bindigen Böden beginnt vor dem Umkippen der Grundbruch.
Die NaBau-Auslegung 120 zu 05.03 läßt beide Nachweismöglichkeiten zu:
"Die Fundamentfläche ergibt sich bei günstig wirkendem G aus dem Nachweis
der Lagesicherheit (Bild b) oder aus den Nachweisen der Baugrundtragfähigkeit (Bild a)."
Wir haben den Nachweis der Baugrundtragfähigkeit in Xfun vorgesehen.
Außerdem bieten wir ja auch noch den Grundbruchnachweis an.
Sollte eine andere begründete Vorgehensweise erfolgen ?