LastimportLastimport

Standard Importoptionen
Der obere Bereich des Fensters ist eine linke und eine rechte Hälfte geteilt. Wählen Sie zunächst links das Dokument aus, dessen Auflagerkräfte Sie als Einwirkungen im aktuellen Dokument aufbringen möchten. Danach wählen Sie im rechten Bereich aus, welche Lagerkräfte verwendet werden sollen, und aus welchen Lagern exportiert werden soll. Die ausgewählten Lager werden in der Graphik markiert.

Hier finden Sie weitere Details zur Lastweiterleitung aus dem Dach, dem Durchlaufträger, dem Faltwerk, Rahmen, etc., und der Stütze.

Danach müssen Sie im unteren Bereich noch festlegen, aus welchen Lastfällen bzw. Lastfallgruppen die Auflagerkräfte exportiert werden sollen, und in welchen Lastfällen die importierten Einwirkungen platziert werden sollen.

Name

Ein eindeutiger Bezeichner für dieses Objekt. Dabei handelt es sich um den Namen, unter dem das Objekt identifiziert wird. Objekte von unterschiedlichem Typ dürfen identische Namen haben.

Kommentar

Kommentar

Kräfte/MomenteVertikale Kräfte

Wählen Sie hier aus, ob Kräfte in Z-Richtung importiert werden sollen.

Kräfte/MomenteHorizontale Kräfte

Wählen Sie hier aus, ob Kräfte in X- bzw. Y-Richtung importiert werden sollen.

Kräfte/MomenteHorizontale Momente

Wählen Sie hier aus, ob Momente um die X- bzw. Y-Richtung importiert werden sollen.

Position

Art der Positionsdefinition (Höhe oder Index des Stützenabschnitts)
  • Höhe in [m]:
  • Oberkante des Stützenabschnitts:

Rotation

Ein Rotationswinkel der beim Importieren der Einwirkungen auf deren Position angewendet wird [°]

Faktor

Ein Faktor mit dem die Einwirkungsgrößen (Kräfte, Momente) multipliziert werden. [-]

Nachkommastellen

Die Anzahl der Nachkommastellen, mit denen die Lastgrößen importiert werden.

Mehrere Objekte nacheinander erzeugenMehrere Objekte nacheinander erzeugen

Die Lastweiterleitung in der Baustatik
Video: Die Lastweiterleitung in der Baustatik

Die Baustatik ist mit einem leistungsfähigen Mechanismus zur Lastweiterleitung und Lastübernahme ausgestattet. Auflagerk ...

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