Deutsche Nationalbibliothek: Die sind doch nicht ganz dicht

2. Oktober 2006 14:05

Wer es noch nicht mitbekommen haben sollte: Seit Juli des Jahres gilt das neue Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Die wesentliche Änderung: Ab sofort werden auch Internet-Inhalte archiviert. Und zwar ganz einfach: Derjenige, der eine Veröffentlichung im Internet vornimmt, ist verpflichtet, der Nationalbibliothek eine Kopie der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.

Betroffen sind davon auch: Private Websites, Newsletter, Blogs, Diskussionsforen - etc. etc.: Wer gerade was zum lachen braucht: Hier die FAQ zum Gesetz.

Kommentare

13.12.2006 19:03:48 #

Ich halte besonders das Bußgeld für eine Katastrophe für Web 2.0. Diemeisten Blogger dürften überfordert sein. Siehe auch hier: www.tiuz.de/.../

Juristische Sicht

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